E-, U- und F-Musik sind die Bezeichnungen für den Versuch, musikalische Phänomene in
ernste Musik (E-),
Unterhaltungsmusik (U-) und
funktionale Musik (F-) zu unterteilen. Die Entgegensetzung von E- und U-Musik stammt von der Verteilungspraxis der
Verwertungsgesellschaften seit Beginn des 20. Jahrhunderts her: Sie sollte dem Schutz seltener gespielter
Musik gegenüber der häufiger gespielten dienen. Die Bezeichnung F-Musik wurde erst später in Analogie dazu gebildet.