Elternschaft bezeichnet die Rolle eines
Elternteils für sein
Kind. Die
Mutterschaft oder
Vaterschaft für ein oder mehrere Kinder unterteilt sich in drei Bereiche:
- biologische Elternschaft ergibt sich aus der gemeinsamen Zeugung eines Kindes (Blutsverwandtschaft)
- rechtliche Elternschaft beinhaltet Elternrechte und -pflichten für ein Kind, auch für ein adoptiertes
- soziale Elternschaft besteht in der langfristigen Übernahme von Verantwortung und Zuwendung für ein Kind