Als
Erfahrung wird zweierlei bezeichnet: im Einzelfall ein bestimmtes
Erlebnis eines
Menschen in Form eines von ihm selbst erlebten und damit selbst
wahrgenommenen Ereignisses, oder allgemein – und dann im Sinne von „Lebenserfahrung“ – die Gesamtheit aller Erlebnisse, die eine Person jemals gehabt hat (ggf. einschließlich ihrer mehr oder weniger realitätsadäquaten Verarbeitung).