Als
Filmkamera bezeichnet man eine fotografische Apparatur, vor allem in der
Kinematografie, die
- in rascher Folge beliebig viele fotografische Bilder auf einen perforierten fotografischen Film belichtet. Im Gegensatz zu einer Stehbildkamera, (siehe Fotoapparat), die der Aufnahme einzelner Bilder dient, oder zur Digitalen Kino-Kamera, die auf elektronische Speicher aufzeichnet, nimmt die Laufbildkamera (Filmkamera) mittels eines Filmantriebes Reihen von Einzelbildern auf Film auf, die später mit einem Filmprojektor als Bewegte Bilder vorgeführt werden können.
- fotografische Einzelbilder auf einen fotografischen Film belichtet; diese mittlerweile veraltete Bezeichnung grenzte einst die Rollfilm-Kamera von der Plattenkamera ab, die bis etwa in die 1930er Jahre die dominierende fotografische Aufnahmetechnik darstellte, siehe Fotoapparat.