Unter einem
Frauenhaus versteht man heutzutage in westlichen Industrieländern eine
soziale Einrichtung, die
Frauen und ihren
Kindern im Falle von
häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft anbietet. Der
Rechtsbegriff bezeichnet ein Haus, das ausschließlich
physisch oder
psychisch misshandelten oder von
Misshandlung unmittelbar bedrohten Frauen und ihren Kindern aufgrund eines professionellen Angebotes sofortige Hilfe durch Aufnahme und Beratung bietet, das nur für diese Gruppe bestimmt und kein Heim ist.