Eine
Funkstelle, kurz
FuSt, bezeichnet einen oder mehrere
Sender bzw.
Empfänger oder auch eine Gruppe von Sendern und Empfängern (einschließlich der Zusatzeinrichtungen), die zur Wahrnehmung eines
Funkdienstes an einem gegebenen Ort erforderlich sind. Jede Funkstelle wird dem Funkdienst zugeordnet, an dem sie ständig oder zeitweilig teilnimmt. Eine
Funkanlage ist ein Erzeugnis oder ein wesentliches Bauteil davon, das in dem für Funkkommunikation zugewiesenen Spektrum durch Ausstrahlung oder Empfang von Funkwellen kommunizieren kann ( Nr. 3
FTEG).