Eine
Gebietskörperschaft ist eine
Körperschaft, deren Zuständigkeit und Mitgliedschaft territorial bestimmt sind. Ihre
Gebietshoheit ist jeweils auf einem räumlich abgegrenzten Teil des
Staatsgebietes beschränkt. Sie grenzen sich dadurch von solchen Körperschaften ab, deren Mitgliedschaft durch persönliche Eigenschaften bestimmt werden.