Die
Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von
Maßnahmen zum Vermeiden von
Gefahren, die durch Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer
Gefährdung. Die Gefahrenabwehr soll mit Abwehrmaßnahmen
Sicherheit erzeugen und labile Lagen stabilisieren. Sie wird in Deutschland von den
Polizeibehörden und
Ordnungsbehörden gewährleistet.