Als
Gemeinwesen werden in der allgemeinen Begriffsverwendung alle Organisationsformen des menschlichen Zusammenlebens bezeichnet, die über den
Familienverband hinausgehen. Der Begriff geht auf
Marcus Tullius Cicero zurück, der das politische Gemeinwesen als
De re publica definierte. Laut
Ferdinand Tönnies ist
Gemeinwesen die „Bezeichnung für jenen Typus der (Volks-)Gemeinschaft, in dem sich auf der Grundlage einer Vielzahl von gegeneinander abgrenzbaren Bedürfnissen, Fähigkeiten, Kenntnissen, Arbeitsbereichen usw. ein soziales Gefüge herausgebildet hat, in dem aufgrund überkommener Sitte und gesetzten Rechts die Angehörigen der Volksgemeinschaft jeweils bestimmten Ämtern und Ständen mit vorgegebeben Rechten, Pflichten und Funktionen zugeordnet sind.“ Verbreitet taucht der Begriff im Zusammenhang von
Gemeinwesenarbeit auf, bezeichnet dort aber allgemein nur eine „Gemeinde oder einen Teil davon“.