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Legislative
Die
Legislative
(
lat.
:
lex
,Gesetz‘ und
ferre
,tragen‘, davon das
PPP
latum
,getragen‘; auch gesetzgebende
Gewalt
) ist in der
Staatstheorie
neben der
Exekutive
(ausführenden Gewalt) und
Judikative
(
Rechtsprechung
) eine der
drei unabhängigen Gewalten
. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen (
Gesetzgebung
) im inhaltlichen und formellen Sinn sowie für die Kontrolle der Exekutive und der Judikative, in Österreich kontrolliert sie nur die Exekutive, die Judikative bleibt unabhängig. In einer
repräsentativen Demokratie
bilden die
Parlamente
die Legislative. In
Staaten
mit Elementen
direkter Demokratie
tritt im Einzelfall auch das
Volk
als Gesetzgeber auf (
Volksgesetzgebung
).
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