Gewinnerzielungsabsicht ist das Ziel, mit einem Unternehmen
Gewinn zu erwirtschaften. Der Begriff findet im
Privat- und im
Steuerrecht Verwendung. Er hat Bedeutung für die
Kaufmannseigenschaft im
deutschen Handelsrecht sowie für die Berücksichtigung von Verlusten im
Steuerrecht. Beweisanzeichen für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht ist eine Betriebsführung, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung dazu geeignet und bestimmt ist, auf Dauer
Gewinn zu erzielen. Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete langfristige Beurteilung, wofür die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte bieten können.