Unter Gnade versteht man eine wohlwollende, freiwillige Zuwendung. In der christlichenTheologie ist die göttliche Gnade (lat.gratia, griech.charis) ein zentraler Begriff, besonders im Zusammenhang mit der Erlösung. Im Recht spricht man von Begnadigung durch Gnadenbefugnis, wenn rechtskräftig verhängte Strafen durch eine hohe staatliche Autorität wie einen Monarchen oder Staatspräsidenten (in Deutschland durch den Bundespräsidenten) aufgehoben oder verkürzt werden.