Der Begriff
Schadensereignis stammt aus dem
Versicherungsrecht und bezeichnet ein
Ereignis, das zu einem
Schaden führt. Es kann nach Art des Schadens kategorisiert werden:
- Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
- Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden (Zerstörung, Beschädigung), zum Beispiel Überschwemmung, Explosion, Unfall.
- Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung, zum Beispiel die Zerstörung oder Beschädigung eines wertvollen Gemäldes: Der Sachschaden (Leinwand, Rahmen, Farbe) ist meist unbedeutend, der immaterielle Wertverlust (messbar zum Beispiel als aktueller Verkaufspreis) hingegen kann enorm sein.