Grundlagenvertrag oder
Grundvertrag ist die Kurzbezeichnung für den
Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Er wurde am 21. Dezember 1972 geschlossen, am 11. Mai (Bundesrepublik) bzw. 13. Juni 1973 (DDR) ratifiziert und trat am 21. Juni 1973 in Kraft.