Grundsatz der Inkompatibilität


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Grundsatz der Inkompatibilität
Grundsatz der Inkompatibilität bedeutet in Politik und Rechtslehre das Paradigma, dass auch eine Person grundsätzlich (zu den Ausnahmen siehe im Folgenden) nicht zugleich in Amt und Mandat tätig sein soll. Dieser den Grundsatz hat sich aus der Idee der Gewaltenteilung entwickelt, nach der LegislativeExekutive und Judikative sich gegenseitig kontrollieren sollen.

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