Der Begriff
Grundschule umfasst die in der Bundesrepublik
Deutschland ab Ende der 1960er Jahre aus den unteren Klassen der
Volksschulen hervorgegangenen
Schulen, die von
Kindern der
Klassen 1 bis 4 (nur in
Berlin und
Brandenburg Klassen 1 bis 6) besucht werden. Diese umfasst die Altersstufen von etwa sechs bis zehn (bzw. sechs bis zwölf) Jahren.