Ein
Handelsunternehmen oder eine
Handelsunternehmung ist im rechtlichen Sinn ein
Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend auf
eigene Rechnung und im
eigenen Namen Waren von verschiedenen Lieferanten einkauft und diese, zu einem
Sortiment zusammengefügt, ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung an gewerbliche und/oder nicht-gewerbliche Abnehmer weiterverkauft. Die Waren heißen in der industriellen Sphäre Produkte, in der landwirtschaftlichen Sphäre Erzeugnisse; sobald sie in den Besitz des Handels übergehen, heißen sie Artikel. Ein
Handelsbetrieb ist die wirtschaftliche Einheit, mit der ein Handelsunternehmen am Markt tätig wird. Ein
Handelskonzern kann ebenso aus mehreren verbundenen Handelsunternehmen bestehen wie ein Handelsunternehmen aus mehreren verbundenen Handelsbetrieben. So verfügt zum Beispiel ein Mehrbetriebs- oder Filialunternehmen über mehrere Verkaufsstellen. Umgangssprachlich werden Handelsunternehmen und Handelsbetrieb oft identisch verwendet.