Bei der Gründung des schweizerischen
Bundesstaates entstand eine Kontroverse darüber, ob die
Schweiz eine
Hauptstadt haben solle und welche. Sie endete in einem Kompromiss: Am 28. November 1848 wählten der National- und Ständerat die
Stadt Bern als Bundessitz der Schweiz, sie wird jedoch nicht Haupt-, sondern
Bundesstadt genannt und ist nur
de facto, jedoch nicht
de jure Hauptstadt der Schweiz.