Herrschaft wird typischerweise
sozialwissenschaftlich, nach dem deutschen
Soziologen Max Weber, folgendermaßen definiert: Im Gegensatz zur
Macht setzt Herrschaft nach Weber
Legitimität voraus, die erst durch die Akzeptanz der Herrschenden durch die Beherrschten (
Legitimitätsglauben) sichergestellt wird. Neben diesem klassischen soziologischen Verständnis wird auch in den
Staatswissenschaften und
Geschichtswissenschaften zwischen verschiedenen Formen der sozialen Herrschaft unterschieden, insbesondere nach Zahl und Absichten der Herrschenden.
Dieter Nohlens Lexikon der Politik definiert Herrschaft als „asymmetrische soziale Beziehung mit stabilisierter Verhaltenserwartung, wonach die Anordnungen einer übergeordneten Instanz von deren Adressaten befolgt werden“.