Das
House of Lords (auch
House of Peers, ) ist das
Oberhaus des
britischen Parlaments. Das Parlament umfasst ebenfalls das
Unterhaus, das
House of Commons genannt wird, und den
Monarchen. Das House of Lords besteht aus zwei Mitgliederklassen, den weltlichen Lords
(Lords Temporal) und geistlichen Lords
(Lords Spiritual). Die große Mehrheit der 785 Mitglieder des Oberhauses sind heute
Adlige auf Lebenszeit (Life Peers). Sie werden durch den Monarchen auf Vorschlag des
Premierministers oder der
House of Lords Appointments Commission ernannt und können ihren Titel nicht vererben. Über Jahrhunderte hinweg waren die Lords Temporal Adelige mit vererbbarem Titel
(hereditary peers). Der
Life Peerages Act von 1958 schuf die generelle Möglichkeit zur Ernennung von Lords ohne vererbbaren Titel mit einem Sitz im Oberhaus. Mit dem
House of Lords Act 1999 wurde das House of Lords grundlegend reformiert und die Zahl der Erb-Peers auf 92 Personen festgelegt. Die geistlichen Lords setzen sich aus zwei
Erzbischöfen und 24
Bischöfen der
anglikanischen Kirche zusammen. Die
Lords Spiritual haben ihren Sitz so lange, wie sie ihre kirchlichen Ämter innehaben. Die weltlichen Lords verfügen über ihren Sitz hingegen lebenslang.