Beim Individualverkehr benutzt der
Verkehrsteilnehmer ein ihm zur Verfügung stehendes
Verkehrsmittel (Auto,
Dienstwagen, (Dienst-)Fahrrad, Motorrad,
Fuhrwerk, Boot,
Schneemobil, Flugzeug, Reitpferd usw.) oder
Sportgerät (Rollschuhe,
Inlineskates, Segelboot,
Segelflugzeug usw.) bzw. er geht zu Fuß (siehe
Fußverkehr), wobei er im Wesentlichen frei über Zeiten
und Wege entscheiden kann (engl.
choice rider). Individualverkehr steht im Gegensatz zum
öffentlichen Verkehr und
privatwirtschaftlichen nichtöffentlichen Verkehr (dessen Verkehrsmittel sind zum Beispiel Ausflugsboote, touristisch genutzte Seilbahnen, Skilifte).