Die
Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem
hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den
Gerichtszweigen. Moderne Gerichtsverfassungen gewähren effektiven
Rechtsschutz durch ein mehrstufiges Verfahren, genannt
Instanzenzug (auch
Rechtsmittelzug). Eine Überprüfung der Entscheidung des
Vordergerichts (auch
Vorderrichter genannt) durch ein höheres Gericht
(Hintergericht, Hinterrichter) wird durch das Einlegen des vorgesehenen Rechtsmittels ermöglicht. Der Zugang zur Gerichtsbarkeit eines bestimmten Gerichtszweigs ist der
Rechtsweg.