Das
Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge
Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen
Kindheit und
Erwachsenenalter befinden. Es beinhaltet den
Erziehungsgedanken, der sich insbesondere auch in den vielfältigen, abgestuften Reaktionsmöglichkeiten widerspiegelt. Durch zeitnahe und erzieherische Maßnahmen, etwa die Durchführung eines
Täter-Opfer-Ausgleichs oder eines sozialen Trainingskurses (zum Beispiel in Form eines
Anti-Gewalt-Trainings), leisten die Justizbehörden gleichzeitig einen Beitrag zur Verhütung weiterer
Straftaten.