Als KZ-Häftlinge oder auch KL-Häftlinge wurden von den Nationalsozialisten die inhaftierten Insassen in den Konzentrationslagern bezeichnet, für die, mit wenigen Ausnahmen, die Arbeitspflicht galt. Der überwiegende Teil der Gefangenen wurde nicht durch Vollstreckung von Urteilen oder durch Anordnung von Untersuchungshaft, sondern willkürlich nach Festnahme in Schutzhaft oder nach Massendeportationen in Konzentrationslager verbracht.