Als
Kaufvertrag bezeichnet man in den Rechtswissenschaften einen
schuldrechtlichen Vertrag mit dem Ziel des
Eigentumswechsels an einer
Sache oder des
Inhaberwechsels an einem Recht, wobei der Wechsel entgeltlich erfolgt, also eine Gegenleistung, regelmäßig in Form einer Geldzahlung erfordert. Die Vertragsparteien werden als
Verkäufer und
Käufer bezeichnet.