Ein
Keller oder
Kellner (von lat.
cellarius bzw. cellerarius) war in dem ihm zugewiesenen Gebiet für die fürstliche oder geistliche
Kameralverwaltung und insbesondere für die Eintreibung der Geld- und Naturalabgaben an den Lehns- bzw. Grundherren verantwortlich. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der
Rentmeister.