Kleinmotorrad ist in
Österreich die Bezeichnung für ein einspuriges
Kraftfahrzeug mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³ ohne gesetzliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit (im Gegensatz zum
Motorfahrrad, für das eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt (Seit der Harmonisierung durch die EU, davor 40 km/h)).