Als
Konzern (von
lat. concernere „(ver-)mischen“) bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger
Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen einen eigenen
Jahresabschluss erstellt. Dafür geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf, rechtlich bleiben die Unternehmen selbständig. Die dabei
verbundenen Unternehmen nennt man
Konzernunternehmen. Der Konzern wird von der
Kooperation abgegrenzt, der es regelmäßig an einer einheitlichen Leitung fehlt.