Kriegsverbrechen sind ausgewählte und schwere Verstöße gegen die Regeln des in internationalen oder nichtinternationalen bewaffneten Konflikten anwendbaren
Völkerrechts, deren Strafbarkeit sich unmittelbar aus dem Völkerrecht ergibt. Kriegsverbrechen zählen zu den Kernverbrechen des
Völkerstrafrechts und unterfallen dem
Weltrechtsprinzip.