Eine
Ladung (je nach Rechtsgebiet und behördlicher Praxis auch
Vorladung,
Einladung,
Aufforderung zur Meldung; veraltet auch
Zitation) ist eine Aufforderung zum persönlichen Erscheinen vor einer staatlichen Stelle (
Behörde oder
Gericht). Im Rahmen gerichtlicher Ladungen wird die Änderung auf einen anderen Termin als
Umladung, die Aufhebung der Ladung als
Abladung bezeichnet.