Leistungsbeschreibung


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Leistungsbeschreibung
Eine Leistungsbeschreibung ist eine Beschreibung der Sachleistung bei einem Austauschvertrag, beispielsweise einem Kaufvertrag oder Werkvertrag. Mit der Leistungsbeschreibung wird festgelegt, welche Hauptleistungen der Schuldner der Sachleistung, also im Beispiel der Verkäufer, erbringen muss, d.h. es werden insbesondere die geschuldeten Eigenschaften, Funktionen und Qualitätsmerkmale der Kaufsache beschrieben. Die Festlegung der Sachleistung ist neben der Festlegung der Gegenleistung, also in der Regel des Preises, ein unverzichtbarer Bestandteil des Vertrages und meist Schwerpunkt der Vertragsverhandlungen. Besondere Bedeutung hat der Begriff Leistungsbeschreibung bei Werkverträgen und insbesondere bei Bauverträgen zur Beschreibung der Sachleistung, dort oft als Bausoll bezeichnet. In der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) heißt es unter Anderem: Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Übliche Formen der Leistungsbeschreibung werden in der VOB/A angegeben als:
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Dabei wird die Leistung in der Regel durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis beschrieben.
  • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm. Das Leistungsprogramm umfasst eine Beschreibung der Bauaufgabe. Diese wird auch häufig funktionale Leistungsbeschreibung genannt.
Im Bereich von Verträgen über technische Gegenstände und Anlagen haben sich folgende Begriffe eingebürgert:

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