Herrschaftsformen charakterisieren die tatsächliche Art und Weise der Herrschaftsausübung und berücksichtigen hierbei unter anderem, welche Personen oder Gruppen politische Macht ausüben. Davon abzugrenzen sind die Regierungssysteme, welche sowohl nach der Stellung des Staatsoberhauptes, Regierungschefs und Parlaments als auch nach deren Wechselbeziehung unterschieden werden. Es muss ebenfalls zwischen Herrschaftsformen und den Staatsformen, die sich heutzutage in der Regel nach der verfassungsrechtlichen Stellung des Staatsoberhauptes richten, differenziert werden. Bei Untersuchungen von Fallbeispielen ist oftmals festzustellen, dass mehrere Herrschaftsformen parallel auftreten können.