Macht bezeichnet
sozialwissenschaftlich einerseits die Fähigkeit einer Person oder
Interessengruppe, auf das Verhalten und Denken einzelner Personen,
sozialer Gruppen oder
Bevölkerungsteile einzuwirken. Andererseits stellt eine Extremposition der Macht die Fähigkeit dar, einseitig definierte Ziele zu erreichen, ohne sich selbst äußeren Ansprüchen gegenüber beteiligten Personen zu unterwerfen oder diesen entgegenkommen zu müssen. Dies ist bei Vorliegen der Möglichkeit einer Einflussnahme mittels
Strafandrohung der Fall, wobei auf die Zielpersonen ein
unterdrückender Zwang ausgeübt wird, sich zu fügen. Im Falle von gegensätzlichen oder unvereinbaren Interessenpositionen der Zielpersonen ist es daher beispielsweise für Personen, die absolute Macht ausüben, nicht erforderlich, ein Austauschverhältnis oder einen
Kompromiss einzugehen. Vor allem diesbezüglich grenzen sich die in weiten Teilen deckungsgleichen Begriffe
Macht und
Einfluss voneinander ab, wobei die Übergänge fließend sind. Die beiden Sichtweisen werden auch als „Macht über… haben“ und „Macht zu tun“ umschrieben. Als zentraler Begriff der Sozialwissenschaften ist
Macht in seinem
Bedeutungsumfang umstritten.