Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten
Verhalten, die ein militärischer
Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf
Gehorsam erteilt (gemäß Nr. 2 Wehrstrafgesetz). Vor der Erteilung eines Befehls hat der befehlende Vorgesetzte zu prüfen, ob sein Befehl rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen ist. Wenn der Befehlende nicht Vorgesetzter des Befehlsempfängers ist (juristisch sogenannter
Nichtbefehl) besteht keine Gehorsamsverpflichtung, der
Nichtbefehl muss nicht ausgeführt werden.