Das ausschließlich für sanitätsdienstliche Zwecke eingestellte
Sanitätspersonal (
SanPers) der
Streitkräfte zählt wie auch die
Militärseelsorger zu den militärischen
Nichtkombattanten und genießt den Schutz nach den
Genfer Konventionen. Ebenfalls unter diesen Schutz fällt das Sanitätspersonal des zivilen Bereichs im Kriegsfall.