Ein
Mitglied im engeren Sinne ist ein konstitutiver Bestandteil einer
Körperschaft (zum Beispiel eines
Vereins, einer Akademie oder eines
Parlaments), und zwar als (
natürliche oder auch als
juristische) Person. „Konstitutiv“ heißt hier, dass es diese Körperschaft ohne Mitglieder gar nicht geben könnte.