Ein
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – korrekte Bezeichnung:
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung – ist ein
völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in dem geregelt wird, in welchem Umfang das Besteuerungsrecht einem Staat für die in einem der beiden Vertragsstaaten erzielten Einkünfte oder für das in einem der beiden Vertragsstaat belegenen Vermögen zusteht. Ein DBA soll vermeiden, dass natürliche oder
juristische Personen, die in beiden Staaten Einkünfte erzielen, in beiden Staaten – also doppelt – besteuert werden. Sonderabkommen bestehen zu Einkünften und Vermögen von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen.