Als
Obligation (von
lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) bezeichnet man im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen. Derjenige, der schuldet, wird dabei als
Schuldner bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als
Gläubiger. Aus Sicht des Gläubigers ist die Obligation eine
Forderung, aus Sicht des Schuldners eine
Schuld. Im deutschen Recht bezeichnet man die schweizerische Obligation schlicht als „
Schuldverhältnis“. Der Begriff der
Obligation ist in Deutschland im
Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (
Inhaberschuldverschreibungen).