Als
Obrigkeit wurden in hierarchisch organisierten Gemeinwesen seit dem späten
Mittelalter bis in die
Moderne hinein diejenigen Personen oder
Institutionen bezeichnet, die rechtmäßig oder auch nur aufgrund eigener Anmaßung (
Usurpation) die
Herrschaft ausübten und die rechtliche und faktische
Gewalt über die
Untertanen besaßen. Die Untertanen schuldeten ihrer Obrigkeit
Gehorsam.