Das
Pflichtjahr wurde 1938 von den
Nationalsozialisten eingeführt. Es galt für alle Frauen unter 25 Jahren und verpflichtete sie zu einem Jahr Arbeit „in der Land- und Hauswirtschaft“. Es stand in Konkurrenz zum etablierten
Landjahr sowie ab 1939 durch die Einführung des Reichsjugenddienstpflichtgesetzes zum Dienst im Rahmen des
Reichsarbeitsdienstes. Dies betraf vor allem jene Jugendlichen, die bis dahin keiner Parteijugendorganisation angehörten und zudem auch keinerlei Berufsausbildung absolvierten. Die Zwangsrekrutierung im RAD erfolgte dabei nach rein willkürlichen Richtlinien, ohne Rücksicht auf Interessen, Fähigkeiten oder Affinitäten jeglicher Art. Weder der Dienstort, noch die Art der Tätigkeit standen dabei zur Auswahl.