Die
Pfründe (von mittellateinisch für „Unterhalt“ abgeleitet), Plural
Pfründen, auch
Präbende, historisch auch
Pfrund (in der Schweiz) oder
Pröven (in Norddeutschland) genannt, bezeichnet ursprünglich eine
Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder
kirchlichen Amt, insbesondere die durch eine natürliche oder
juristische Person gewährte Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen.
Pfründner nannte man auch Pensionäre in Spitälern, die sich durch Einbringen eines
Legats eine dauernde Unterkunft und Pflege gesichert hatten.