Privatrecht ist ein
Rechtsgebiet, das
Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten
Rechtssubjekten (→
natürliche Person, →
juristische Person) regelt. Die Bezeichnungen
Bürgerliches Recht bzw.
Zivilrecht (Verdeutschungen des
lat. Terminus ) werden oft
synonym zu
Privatrecht verwendet, bezeichnen genau genommen allerdings nur einen Teil desselben (nämlich das Gebiet „Allgemeines Privatrecht“; s. u.).