Unter
Prolongation (von neulat.:
prolungare, verlängern) wird insbesondere im Finanz- und
Bankwesen die Verlängerung der Laufzeit von
Krediten,
Geldanlagen und
Wechseln bezeichnet. Allgemein werden hierunter im Finanzwesen alle Laufzeitverlängerungen eines Rechtsverhältnisses, insbesondere bei Zahlungs- oder Liefervereinbarungen, verstanden.