Ein
Protektorat (von
lat. protegere, „schützen“) ist ein
teilsouveränes staatliches Territorium, dessen auswärtige Vertretung und
Landesverteidigung einem anderen
Staat durch einen
völkerrechtlichen Vertrag unterstellt sind. Dagegen sind
Kolonien oder Übersee-Territorien Besitz der jeweiligen
Kolonialmacht, die Bewohner deren Untertanen. Allerdings hat sich diese Definition erst Ende des 19. Jahrhunderts verfestigt. Bis dahin – vor allem in der Zeit des „
Wettlaufs um Afrika“ im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts – war der Wortgebrauch noch unscharf, und manche
afrikanischen Gebiete, die keinerlei Staatlichkeit im modernen Sinne aufwiesen, wurden Protektorate genannt. Hier handelte es sich um eine Vorstufe zur eigentlichen Kolonie, bei der nicht ein örtlicher Staat, sondern die eigenen Interessen in diesem Gebiet gegen rivalisierende europäische Staaten geschützt wurden. Diese Protektorate wurden alle zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Kolonien umgewandelt.