Als
römisches Recht bezeichnet man zunächst das
Recht, das in der
Antike in der Stadt
Rom und später im ganzen
römischen Weltreich galt. Die im
Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in
Bologna wiederentdeckt und bis ins
19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die
Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen.