Als
Rechnungsperiode bezeichnet man in der
Buchführung den Zeitraum zwischen zwei Abschlüssen. Für den gesetzlich festgelegten
Jahresabschluss gilt das unternehmerische
Geschäftsjahr als Rechnungsperiode (dieses muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen), für Quartals- und Monatsabschlüsse werden entsprechend kürzere Perioden festgelegt.