Die Frage nach der Wirksamkeit (auch: Rechtswirksamkeit) stellt sich für jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, Rechtsfolgen auszulösen. Sie betrifft privatrechtliche rechtsgeschäftlicheWillenserklärungen (insbesondere den Abschluss oder die Änderung von Verträgen und rechtsgestaltende Handlungen, etwa Mahnungen und Kündigungen); ferner, im öffentlichen Recht, normsetzende Akte (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) und Einzelakte (Verwaltungsakte, insbesondere behördliche Genehmigungen oder Untersagungsverfügungen).