Der
Regierungssitz ist der Ort eines
Staates, in dem die
Regierung (und zumeist auch das
Parlament) ansässig ist. Dies ist in der Regel die
Hauptstadt des Landes (die in
Monarchien auch
Residenzstadt genannt wird), weswegen man nur dann ausdrücklich vom „Regierungssitz“ spricht, wenn dies nicht der Fall ist.