Reichskanzler war von 1871 bis 1945 die Amtsbezeichnung des Regierungschefs des Deutschen Reiches. In dieser Rolle stand er dem Kabinett – von 1871 bis 1918 der sogenannten Reichsleitung, von 1919 bis 1945 der Reichsregierung – vor. Von November 1918 bis August 1919 führten die Regierungschefs den Titel Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten bzw. Reichsministerpräsident.