Sache (
althochdeutsch:
sahha,
mittelhochdeutsch:
sache, vom
gotischen:
sakan,
sôk,
sakans = „Streiten“) ist ein im
Gerichtswesen und in der
Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem
Widersacher bezeichnete. Später wurde auch die Quelle, das Wesen, der Grund eines Streits oder der gerichtlichen Verfolgung als
Sache bezeichnet, ebenso der
Tatbestand, das
Vergehen oder die
Schuld. In weiterer Entwicklung ist Sache auch etwas, das jemand zu vertreten, zu vollbringen, zu tun hat, sein Auftrag, seine Aufgabe, seine Pflicht.